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Erdbestattung

Die Erdbestattung ist wohl eine der bedeutendsten Bestattungsarten. Im Gegensatz zu einer Feuerbestattung ist keine besondere Willenserklärung erforderlich. Bei den Grabstätten der Erdbestattung unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab. Das Reihengrab ist lediglich für eine Person vorgesehen und kann nach der Ruhezeit nicht verlängert werden. Ein Wahlgrab, welches für mehrere Personen ausgelegt ist, kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Die Ruhezeit für die erdbestattete Person liegt in der Regel bei 20 Jahren. Der Wohnort der verstorbenen Person oder des Grabnutzers ist ausschlaggebend für die Erteilung eines Grabplatzes. Sollte der Wunsch nach einem Grabplatz außerhalb des Wohnortes bestehen, ist dies mit der zuständigen Friedhofsverwaltung zu klären. Auch für die Wiederbelegung von bestehenden Gräbern muss bei der Friedshofsverwaltung angefragt werden.

 

Pflegefreie Rasengräber für Sargbestattungen

Bei diesen Grabstätten kommen die Friedhofsverwaltungen mittlerweile dem Wunsch der Pflegefreiheit nach. So kann ein Grab erworben werden, bei dem wie üblich ein Grabstein errichtet werden darf, jedoch die Grabfläche als freie Rasenfläche von der Stadt gepflegt wird.